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News

Klienten Info Ausgabe 6/2025

Zum Jahresende hin wird es noch einmal hektisch. Gilt es doch, noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel steuerliche Änderungen im Hinblick auf die Budgetsanierung zu beschließen. Derzeit noch als Regierungsvorlagen liegen das Budgetbegleitgesetz 2025 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 vor, worüber wir Sie informieren möchten. Sei es die Erhöhung der Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung am Bau, der Verlust des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien oder die Verschärfung im Finanzstraf- und Abgabenverfahren. Mit einem Überblick auf die ab 1.1.2026 geltenden Erhöhungen von Steuern und Gebühren geben wir einen ersten Vorgeschmack auf noch Kommendes. Als Mietpreisbremse wird die Neuregelung der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklauseln in MRG-Mietverträgen bezeichnet. Diese begrenzt auch die Valorisierung der gesetzlichen Preiserhöhungen (Richtwerte & Kategoriebeträge). Dieser Überblick bringt Klarheit für Mieter und Vermieter. Ein Blick auf interessante höchstgerichtliche Entscheidungen und der letzte Termincheck für den 31.12.2025 runden diese Ausgabe der KlientenINFO ab.

Wir wünschen Ihnen für die bevorstehenden Festtage eine ruhige und besinnliche Zeit und alles Gute für das Jahr 2026!

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Checkliste zum Jahresende 2025

Für das Jahr 2025 und voraussichtlich auch die Folgejahre gilt der Bundesregierung zufolge noch das Motto „sparen, sparen, sparen“. Nachdem sich die Inflation hartnäckig im höheren Bereich hält und sich die Nettoverschuldungsrate von Österreich jenseits von 3 % vom nationalen BIP bewegt, hat die Bundesregierung einige Sparmaßnahmen – auch im steuerlichen Bereich – umgesetzt. Diese reichen vom Einfrieren des letzten Drittels der Progressionsanpassung, der Besteuerung von Elektro-Pkw im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer, Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei share-deals bis zur Streichung des Klimabonus. Trotz dieser Sparmaßnahmen sind einige steuerliche Erleichterungen aus den Vorjahren noch in Kraft und wurden weitere beschlossen.

Damit nicht auch noch Ihr Jahr unter demselben Motto endet, empfiehlt es sich daher, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen und sich folgende Fragen zu stellen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

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Klienten Info Ausgabe 5/2025

Mit der befristeten Anhebung des Investitionsfreibetrages (IFB) sollen deutliche Impulse zur Wirtschaftsankurbelung gesetzt werden. Trotz der unter Inflation verbliebenen Lohnanpassungen wird netto mehr in der Tasche verbleiben, da ab 1.1.2026 erneut um die kalte Progression bereinigte Einkommensteuertarifstufen gelten. Weiters informieren wir Sie über die voraussichtlichen SV-Werte für 2026.

Im Anhang haben wir wieder die bewährte Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2025“ für Sie zusammengestellt., getrennt nach Steuertipps für Unternehmen, für Arbeitgeber & Mitarbeiter, für Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtige.

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Klienten Info Ausgabe 4/2025

Eine echte Pensionsreform bestimmt den Erfolg der Budgetsanierung. Zu dem großen Schritt einer Anhebung des Pensionsantrittsalters, wie in anderen EU-Ländern, hat sich die Regierung noch nicht durchgerungen. So wurde in einem ersten kleinen Schritt die Teilpension eingeführt. Die Offenlegung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2024 gestaltet sich wegen neuer Strukturvorgaben noch aufwendiger als bisher. Dank einer Übergangsbestimmung können die bisherigen Strukturdaten und Übermittlungswege für 2024 noch beibehalten werden. Ein Update zu Immobilien sowie die Rubrik Splitter informieren Sie über kleinere wichtige steuerliche Änderungen. Die Verwendung von KI im beruflichen Umfeld bietet Chancen, aber auch Risiken. Mit einem Überblick über die aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen und die Terminübersicht bis zum 30. September 2025 runden wir diese Ausgabe ab.

Nach einer erholsamen Sommerpause wünschen wir Ihnen einen guten Start in einen erfolgreichen Herbst. Die vorliegende Ausgabe der KlientenINFO bietet dafür eine interessante Lektüre. Zögern Sie nicht, rechtzeitig ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, um optimal auf das kommende Jahresende vorbereitet zu sein.

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Klienten Info Ausgabe 2/2025

Die alljährliche Arbeitnehmerveranlagung wird gerne bereits im April in Angriff genommen. Wer kann oder muss bzw. wer sich zurücklehnen und auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung warten kann, darüber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick. Aktuell gilt die Aufmerksamkeit vor allem dem Bugetsanierungsmaßnahmengesetz, das mit 1.4.2025 die ersten Einschnitte bewirkt. Gleichzeitig tritt eine Erhöhung der Gerichtsgebühren in Höhe von 23 % in Kraft. Aus dem als Ministerratsvortrag vorliegenden Mittelstandspaket für KMU berichten wir über die ab 1.7.2025 in Kraft tretenden konkreten Maßnahmen. Selbstverständlich werden wir über weitere „Sparmaßnahmen“ in der nächsten Ausgabe informieren. Im Rahmen unserer „Splitter“ berichten wir über die erneut gesenkten Zinsen, die neuen ÖNACE-Codes 2025 und die Omnibus-Regelungen betreffend die geplanten Erleichterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Praxis interessante neue höchstgerichtliche Entscheidungen sowie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2025 runden diese Ausgabe ab.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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Klienten Info Ausgabe 1/2025

Mit unserer ersten Ausgabe der KlientenINFO des Jahres 2025 möchten wir Sie über steuerliche Neuerungen ab 2025 informieren. Dabei stehen vor allem die neuen Werte in der Sozialversicherung und Einkommensteuer sowie die Änderungen im Arbeitsrecht im Fokus. Auch zur Umsatzsteuer und über den Investitionsfreibetrag bei vermögensverwaltenden Körperschaften berichten wir Interessantes. Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen sowie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate Februar und März 2025 runden diese Ausgabe ab. Wie jedes Jahr finden Sie im Anhang die Übersichtstabelle der aktuellen Sozialversicherungswerte.

Wir wünschen einen guten Start und viel Erfolg im Jahr 2025!

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Checkliste zum Jahresende 2024

Im Jahr 2024 ist zwar die außerordentlich hohe Inflationsrate der vergangenen Jahre auf einen „Normalwert“ zurückgegangen, jedoch suchte im September des Jahres Teile des Landes ein
Jahrhunderthochwasser heim und das Wirtschaftswachstum verharrt laut Schätzungen weiterhin in einer leichten Rezession. Um die Konjunktur wieder anzukurbeln, wurde das Maßnahmenpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ geschnürt. Mitte des Jahres wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 beschlossen, welches zahlreiche Änderungen für heuer und die kommenden Steuerjahre mit sich bringt.
Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen und sich folgende Fragen zu stellen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

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Klienten Info Ausgabe 5/2024

Die Nationalratswahlen sind geschlagen. Wir werden selbstverständlich laufend darüber berichten, welche Sanierungsmaßnahmen eine neue Regierung ergreifen wird, die zur Finanzierung des Budgets dringend Steuereinnahmen benötigt.
Ergänzend zur Inflationsanpassungsverordnung wurde noch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 beschlossen. Weiters informieren wir Sie über die voraussichtlichen SV-Werte für 2025 und die Senkung der Zinssätze der BAO aufgrund der Leitzinssenkung durch die EZB.
Im Anhang haben wir wieder die bewährte Checkliste „Steuertipps zum Jahresende 2024“ für Sie zusammengestellt.

Mitte Oktober ist noch genügend Zeit für Rückfragen und eine individuelle Beratung bei uns. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Steuercheck rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2024!

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Klienten Info Ausgabe 4/2024

Während sportliche Großereignisse wie die olympischen Spiele in Paris und musikalische Megaevents unsere Aufmerksamkeit während der Sommermonate auf sich gezogen haben, wurden noch im Juli zahlreiche Gesetze beschlossen. Wir informieren Sie über weitere Änderungen durch das AbgÄG 2024 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 sowie über den veröffentlichten Ministerratsvortrag zur Inflationsanpassung ab 2025 einschließlich der geplanten Anhebung des km-Geldes. Nach einem Streifzug durch interessante Judikate und einigen Kurznotizen zu allgemeinen steuerlichen Änderungen unter der Rubrik Splitter rundet die Terminübersicht bis zum 30. September 2024 diese Ausgabe ab.

Wir wünschen einen guten Start in den Herbst. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung, zunächst eine interessante Lektüre.

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Klienten Info Ausgabe 3/2024

Vor Beginn der Sommerferien möchten wir Sie über die steuerlichen Konsequenzen von Ferialjobs für die Betroffenen bzw deren Eltern informieren. Das Telearbeitsgesetz betreffend die Erweiterung des Geltungsbereiches vom Homeoffice und das Abgabenänderungsgesetz 2024 betreffend die EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025 werfen ihre Schatten voraus. Deren Beschlussfassung ist für Mitte Juli angekündigt. Eine Anpassung der UGB-Größenklassen bringt für eine Reihe von Unternehmen, die weiterhin als KMU eingestuft werden, administrative Erleichterungen. Der Handwerkerbonus für 2024 und 2025 fördert die Wohn- und Baubranchen. Unter den Splittern finden Sie alles über den BronzeStatus für Gebäude und Kurzinformationen. Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen und die Terminübersicht für Juni bis September 2024 runden diese Ausgabe ab. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und erholsame Sommertage!

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